Die Kassa zahlt!

Die Gasteiner Thermalquellen und der Heilstollen erfüllen auf zweifache Weise die Anfoderungen, welche das österreichische Heilvorkommen- und Kurortegesetz nennt, ehe ein Heilwasser sich auch als solches bezeichnen darf: Die Quelltemperatur wie auch die Temperatur am Nutzungsort liegen stündig über – sogar weit über – dem Mindestwert von 20°, und die Radon-222-Konzentration übersteigt deutlich den festgelegten Mindestwert von 10.10-9 C/i

Durch die Einzigartigkeit, vor allem aber die zahlreichen belegten Erfolge, werden sowohl von den österreichischen als auch den deutschen Versicherungsanstalten bis zu 100 Prozent der Kosten für eine Gasteiner Kur übernommen. Die medizinische Notwendigkeit kann der Hausarzt feststellen und bescheinigen. Es empfiehlt sich, die Kur bei der zuständigen Krankenkasse oder Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen.

Prinzipiell unterscheidet man zwischen einer „offenen“ und einer „vollen“ Kur. Bei der Ersteren lässt sich für Aufenthalt und Therapie ein Zuschuss von bis zu 80 Prozent erreichen. Für die „volle“ Kur – sie erfolgt durch ärztliche Einweisung in ein vertragliches Kurhotel – kommen die Kassen zur Gänze für die Kosten auf.

Nähere Informationen, welche Bedingungen, erfüllt sein müssen, damit Ihre Kranken- oder Pensionsversicherung die Kosten übernimmt, erhalten Sie beim Kur- und Fremdenverkehrsverband Bad Gastein.

Unsere Kurbetriebe informieren ebenfalls gerne:.
Es gibt für folgende Länder detaillierte Unterlagen:-Österreich –Deutschland

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